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3. Kuckuckskinder. Mütter sollen zur Auskunft - - -

 
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BIGJIM
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Anmeldungsdatum: 19.06.2006
Beiträge: 263
Wohnort: 33607 Bielefeld

BeitragVerfasst am: Di Aug 30, 2016 4:36 pm    Titel: 3. Kuckuckskinder. Mütter sollen zur Auskunft - - - Antworten mit Zitat

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Kuckuckskinder: Mütter sollen zur Auskunft über Sexualpartner verpflichtet werden
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Aktualisiert am 29. August 2016, 15:16 Uhr
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Der Bundesjustizminister will Mütter von Kuckuckskindern verpflichten offenzulegen, mit wem sie im Zeitraum der Zeugung Sex hatten.
Das neue Gesetz soll die Rechte der Scheinväter stärken.
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Heiko Maas will es Vätern sogenannter Kuckuckskinder erleichtern, den wahren Erzeuger des Nachwuchses ausfindig zu machen
und so gegebenenfalls Unterhaltszahlungen zurückzuverlangen.
Einen entsprechenden Bericht der "Bild-"Zeitung bestätigte der Justizminister am Montag in Berlin.
Demnach plant der SPD-Politiker eine Auskunftspflicht für die Mütter solcher Kinder.
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Die Mutter müsste auf Verlangen des Scheinvaters offenlegen, "wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat",
heißt es in dem Gesetzesentwurf.
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Voraussetzung für die Auskunft ist unter anderem, dass die herausgegebenen Daten zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs wichtig sind.
Dem so genannten Scheinvater soll es also erleichtert werden, Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater des Kindes zurückzufordern.
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Arrow Auskunftspflicht mit Ausnahmen
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Die Auskunftspflicht soll Ausnahmen kennen, die aber streng reglementiert sein sollen.
"Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur Benennung des leiblichen Vaters sprechen,
soll die Mutter auch das Recht haben, diesen zu verschweigen", sagte der Minister.
Dies soll dann gelten, wenn im Einzelfall ein Gericht zu der Auffassung gelangt, dass die Erteilung der Auskunft für die Mutter unzumutbar ist.
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Anlass für die Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2015.
Dieses hatte entschieden, dass für den bis dahin anerkannten Auskunftsanspruch des Scheinvaters eine eigene, gesetzliche Grundlage notwendig sei.
Ohne dieses Gesetz könnten Mütter nicht zur "Offenlegung des Mehrverkehrs" verpflichtet werden, da ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen seien.
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"Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen", sagte Maas.
Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden.
Demnach soll der Scheinvater für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren die Erstattung der Unterhaltskosten vom leiblichen Vater des Kindes zurückverlangen können.
Voraussetzung ist eine wirksame Anfechtung der Vaterschaft, für die es bereits gesetzliche Regelungen gibt.
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Die Begrenzung auf zwei Jahre begründete Maas damit, dass ein Familienleben nicht über viele Jahre hinweg rückabgewickelt werden solle.
So habe ein Scheinvater "in der Regel die Abstammung des Kindes zunächst nicht hinterfragt und dieses Familienleben tatsächlich gelebt".
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Wie viele Kuckuckskinder es gibt, ist schwer zu ermitteln.
Es kursierten Schätzungen, die besagten, dass jedes zehnte Kind seinem Vater untergejubelt sein sollte.
Im April dieses Jahres korrigierten Forscher die Zahl deutlich nach unten.
Demnach wachsen nur ein bis zwei Prozent der Kinder bei Männern auf, die nicht wissen, nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein.
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© SPIEGEL ONLINE
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http://www.gmx.net/magazine/panorama/kuckuckskinder-muetter-auskunft-sexualpartner-verpflichtet-31832598
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14 Kommentare
Diskussion geschlossen
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Die Redaktion
Susanne Domberg
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Tja liebe Männer,
da werdet Ihr in Zukunft wohl besser verhüten müssen.
Zur Info: verhüten sollte der, der keine Kinder zeugen will. Männer können das auch!
Wenn der "Scheinvater" dahinter kommt ist es aus mit dem fröhlichen, folgenlosen Sex mit verheirateten Frauen.
Zu jedem "Kuckuckskind" gehört auch immer ein Erzeuger- Vater, nicht nur eine Mutter !!!
#14 | vor 1 Std.
Otto Sommer
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Da fällt mir folgender Witz ein :
Ein Sohn,gerade stolzer Vater eines strammen Sohnes geworden, schreibt eine SMS an seine Mutter:
" Hallo Mutti, Deine Schwiegertochter hat einen strammen Sohn entbunden. Da sie aber leider nicht persönlich stillen kann, haben wir die Hilfe einer Amme in Anspruch genommen. Nun stand aber nur eine dunkelhäutige Amme zur Verfügung und somit hat Dein Enkelkind auch eine dunkle Hautfarbe. "
Darauf schreibt die frisch gebackene Oma zurück :
"Mein lieber Sohn, als Du geboren warst, konnte ich Dich auch nicht stillen und so nahm ich die Hilfe eines Rindviechs in Anspruch - verzeih mir bitte , dass Du nun das geworden bist, was Du bist !
#13 | vor 1 Std.
Heiko Terhechte
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Schon mal ein Kind erlebt was später erfährt das es nicht der leibliche Vater oder Adoptiert ist, reagiert? Daran sollten solche Wohltäter denken, denn sie so einen Spruch loslassen. Die Behörden/Richter usw handeln immer im Interesse des Staates. Bevor die Mutter mit dem Kind auf meiner Tasche sitzt, lasse ich den (bekannten) Vater zahlen ob er der leibliche Vater ist oder nicht ist zweitrangig. Hier geht es nur um die Kohle um sonst nichts.
#12 | vor 1 Std.
Rosemarie Sydow
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@Michell
Klar, dass Sie sauer sind. Absolut nachvollziehbar. Ich habe aber immer das Wohlergehen der KInder im Kopf. Die dürfen diesen Ärger nicht mitbekommen. Viele "Kuckucks-Kinder" werden ja trotzdem sehr geliebt vom nicht leiblichen Papa. Hut ab, wer da loyal belieben kann.
#11 | vor 1 Std.
Michell Albersdörfer
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JETZT kommt sowas, nachdem ich selbst 4 Jahre mit Klauen und Zähnen kämpfen musste, damit ich nicht ewig für ein Kind bleche, dass nicht meins ist?
War wieder so ein Fall von "arme" Frau und sexistisches Schwein aka Mann. Sie geht fremd, ist zu blöd zu verhüten und dann muss ich ernsthaft vor Gericht ziehen wegen einem dunkelhäutigem Kind das angeblich ein kaukasischer Vater gezeugt hat...
Mutter weiß, angeblicher Vater weiß, Kind schwarz. Wer merkts?
2 Richter schonmal nicht. Richter #3, eine Frau, hingegen schon.
#10 | vor 1 Std.
Otto Sommer
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Tja, da fällt mir nur der sehr saloppe Spruch ein : "Sie roch nur an dem Samen und..............." - aber weiter werde ich den Spruch nicht ausschreiben - wird eh gleich wieder der Zensur von 1&1 zum Opfer fallen. Aber lassen wir doch dem kleinen "Groß-Machtegern" , Maas die Freude, das Sommerloch etwas gefüllt zu haben . Macht doch zumindest bestimmt Eindruck auf seine neue Freundin . Ha, ha, ha.
#9 | vor 2 Std.
Heiko Terhechte
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Das Problem ist nicht die Frau oder der Mann, sondern dieses Wort "Persönlichkeitsrecht" was von Richtern gerne als Ausrede benutzt wird. Wenn eine undurchsichtige Beziehung oder wie man das bei manchen Menschen auch nennen kann, ein Kind in die Welt gesetzt wurde, dann sollte dieses Wort keine Bedeutung haben, denn hier wird klipp und klar das Recht des Mannes beschnitten. Und das nicht zum Schutz der Frau oder des Kindes, sondern alleine nur als Schutz für den Staat. Den dieser möchte mit allen Mitteln nicht den Unterhalt zahlen, wenn die Frau nach einem Vaterschaftstest alleine da steht und Unterhaltsvorschuss verlangt. Da wird das Recht des Mannes beschnitten, damit er für beide Aufkommt auch wenn dies zu Unrecht geschieht. Solche Gesetze sind unnötig, denn sie machen es nur komplizierter. In dem Fall einer Schwangerschaft hat der Mann das Recht einen Test machen zu lassen, wenn er dieses Verlangt. Fertig!!! Sollte er der Vater sein, hängt zwar der Haussegen schief aber die Fronten sind geklärt und sollte er es nicht sein, hat die Frau eben ein Problem. Aber das Risiko ist sie ja in der Vergangenheit mit Absicht eingegangen. Außer man hat sie zum Sex gezwungen und das ist zu 98% wohl nicht der Fall.
#8 | vor 2 Std.
Horst Fugger
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Mir stellt sich da eine Frage: In welchen Fällen soll es denn für die Mutter "unzumutbar" sein, den Namen des wirklichen Vaters zu nennen? Wenn es ihr Vater, ihr Bruder oder der beste Kumpel ihres betrogenen Mannes war? Dem Mann ist es offenbar zumutbar, jahrelang für ein Kind zu blechen, das ihn eigentlich nichts angeht. Das stinkt doch zum Himmel.
#7 | vor 2 Std.
Stefan Bahs
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@4, stimm zu !!
#6 | vor 2 Std.
Oliver Krüger
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Ich wollte auch sowas schreiben wie Yvonne, aber es steht ja schon da. Das Problem dabei ist das der "Scheinvater" von der alleinerziehenden Mutter meist nix bekommt weil diese meist gar nicht Zahlungsfähig sind.
#5 | vor 2 Std.
Thomas Kristen
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Alle wäre so einfach. Gestehen wie doch jedem Vater nach der Geburt seines Kindes gesetzlich zu, einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Und schon ist das Problem vom Tisch. Ein wenig Speichel oder Haare tun dem Kind nicht weh. Wer als Vater das nicht will, der muss ja nicht...
#4 | vor 2 Std.
Rosemarie Sydow
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Na, na - Herr Freund. Nicht gleich so garstig! "Betrügerweiber"! Es soll ja sogar ehrlich Frauen geben, wirklich! Ich schließe mich der Meinung von Frau Pfeiffer an...Ist eben ein heißes Thema. Ich finde es wichtig, dass zumindest die Kinder davon keinen Schaden nehmen.
#3 | vor 2 Std.
Yvonne Pfeifer
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Wieso sollte der "so genannten Scheinvater" Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater des Kindes zurückzufordern? Die Mutter hat doch das Geld kassiert. Wenn sie nicht mit der Sprache rausrückt muss sie zahlen und basta, wo ist hier eigentlich das Problem? #2 | vor 3 Std.
Peter Freund
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wieder gilt für die Frau, lügen und betrügen wird honoriert, die Männer sind die angeschmierten. Aber von Nichtvätern auch noch Unterhalt wollen und den auch noch einklagen. Betrügerweiber kann ich da nur sagen, feine Rechtsprechung.
#1 |
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LASK
29.08.2016 = 12/2020
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Allein die DNA zählt in unserer Geschichte...
..es gibt keinen Alleingang.
So Dein Weg .. auch mein ist..
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